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Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der EWU mit Sitz in Frankfurt gegründet. Sie ist seit dem 1. Januar 1999 zuständig für die Durchführung der Geldpolitik der europäischen Gemeinschaftswährung Euro und ihre Hauptaufgabe liegt in der Wahrung der Preisniveaustabilität im Euroraum. Darüber hinaus soll sie (ohne das Hauptziel zu gefährden) zu einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung beitragen. Die EZB ist ein Organ der EU und bildet mit den nationalen Zentralbanken das ESZB.

Im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die EZB seit dem 4. November 2014 für besondere Aufgaben im Zusammenhang mit Strategien für die Aufsicht über Kreditinstitute zuständig. Als Bankenaufsichtsbehörde hat sie auch eine beratende Funktion, indem sie die Abwicklungspläne der Kreditinstitute bewertet.

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