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A

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbedingungen, die mit dem Unterzeichnen eines Vertrags anerkannt werden.

Die AGB der Banken und Sparkassen (AGB-Banken/Sparkassen) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank/Sparkasse.


Arbeitsgerichtsbarkeit

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen Arbeitnehmern und -gebern, sind die Stellen der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Sie ist dreistufig aufgebaut: In erster Instanz urteilen die Arbeitsgerichte, während die Landesarbeitsgerichte über das Rechtsmittel der Berufung entscheiden und das Bundesarbeitsgericht über das Rechtsmittel der Revision.


B

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Eigenschreibweise: BaFin; von Duden empfohlen: Bafin) vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) sowie für den Wertpapierhandel (BAWe) in sich und führt diese seit dem 1. Mai 2002 weiter. Alle Investmentgesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bafin. Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht, unter dem Aspekt des Anlegerschutzes, die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.


Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat das Ziel, jungen Menschen (Studierende, Azubis) unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Studium oder eine Ausbildung zu ermöglichen. BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der Darlehensanteil wird nach Ende der Ausbildung in festen Raten zurückgezahlt.

Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und dem Vermögen ab. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten oft mehr Geld. So können Miete, Lebenshaltungskosten und Studienmaterialien gedeckt werden. BAföG wird normalerweise monatlich ausgezahlt. Es kann für die Dauer des regulären Studiums beantragt werden. Verlängerungen sind möglich, zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft oder Pflege von Angehörigen. Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt, das in der Regel an der Hochschule angesiedelt ist. Studierende müssen Angaben zu Studium, Einkommen, Vermögen und Familienverhältnissen machen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf ihr Konto. BAföG kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate beantragt werden, wenn die Frist eingehalten wird.

Der BAföG-Antrag kann unter bafoeg-digital.de gestellt werden.

Volltext: www.gesetze-im-internet.de


E

Europäische Union

Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Ziel, die europäischen Staaten wirtschaftlich und politisch enger zu verknüpfen, sodass künftige Auseinandersetzungen nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen werden. Durch den Kalten Krieg rückten vor allem zunächst die westeuropäischen Staaten sicherheitspolitisch zusammen.

1951 gündete sich die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion), um die Produktion dieser beiden bedeutenden Rohstoffe einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen und somit ein Wettrüsten zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern. Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Behörde verfügte bereits über länderübergreifende Befugnisse, einen Ministerrat und eine beratende Versammlung.

1957 gründeten die beteiligten Staaten durch Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, auch Euratom). Dadurch entstand ein gemeinsamer Markt für Arbeitskraft, Dienstleistungen, Güter und Kapital. Die Euratom hatte das Ziel, gemeinsam die Nutzung von Atomenergie für nichtmilitärische Zwecke zu erforschen.

Der Fusionsvertrag von 1967 legte die Organe von EGKS, EWG und EAG zusammen, die somit zu Organen der sogenannten Europäischen Gemeinschaft (EG) wurden.

Über den Vertrag von Maastricht (1992) wurde schlussendlich die Europäische Union (EU) begründet, die durch Verordnungen und Richtlinien zu einer Vereinheitlichung der nationalen Gesetzgebungen beitragen kann.

Das Ende des kalten Krieges ermöglichte nicht nur die Wiedervereinigung Deutschlands, sondern auch den Beitritt osteuropäischer Staaten zur EU. Heute besteht sie – nach dem Ausscheiden Großbrittaniens (Brexit) – aus 27 Mitgliedstaaten (Stand: 01.02.2020).

Das Bild zeigt auf einer Karte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

blau: Mitgliedstaaten, gelb: Beitrittskandidaten
Quelle: wikimedia.org


Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 als gemeinsame Währungsbehörde der Mitgliedstaaten der EWU mit Sitz in Frankfurt gegründet. Sie ist seit dem 1. Januar 1999 zuständig für die Durchführung der Geldpolitik der europäischen Gemeinschaftswährung Euro und ihre Hauptaufgabe liegt in der Wahrung der Preisniveaustabilität im Euroraum. Darüber hinaus soll sie (ohne das Hauptziel zu gefährden) zu einer ausgeglichenen konjunkturellen Entwicklung beitragen. Die EZB ist ein Organ der EU und bildet mit den nationalen Zentralbanken das ESZB.

Im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus ist die EZB seit dem 4. November 2014 für besondere Aufgaben im Zusammenhang mit Strategien für die Aufsicht über Kreditinstitute zuständig. Als Bankenaufsichtsbehörde hat sie auch eine beratende Funktion, indem sie die Abwicklungspläne der Kreditinstitute bewertet.


Exchange Traded Fund

Ein Exchange Traded Fund (ETF) ist ein Investmentfonds, der an der Börse gehandelt wird. ETFs werden meist passiv verwaltet und werden im Normalfall nicht über die emittierende Investmentgesellschaft, sondern über die Börse am Sekundärmarkt erworben und veräußert.


F

Finanzgerichtsbarkeit

Wer Ärger mit dem Finanzamt, den Hauptzollämtern oder den Familienkassen wegen Steuern, Zöllen oder Kindergeld hat, muss sich an die Finanzgerichtsbarkeit wenden. Sie ist zweistufig aufgebaut: In erster Instanz urteilen die Finanzgerichte, während der Bundesfinanzhof über das Rechtsmittel der Revision entscheidet.


Fondsmanagement

Fondsmanager:innen verwalten das in Geldmarkt-, Renten-, Aktien-, Immobilien-, Misch- oder Dachfonds investierte Vermögen, mit dem Ziel der Erwirtschaftung eines Mehrwerts.

Bei aktiv gemanagten Fonds versucht das Fondsmanagement, durch strategisch und taktisch orientierte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, eine vorher festgelegte Benchmark in der Wertentwicklung zu schlagen. Dazu beobachtet und analysiert das Fondsmanagement das Marktgeschehen, wertet Bilanzen und Geschäftsberichte aus und hält Rücksprache mit Analyst:innen und Unternehmen, um möglichst aussichtsreiche Titel in das Fondsportfolio aufzunehmen.

Bei passiv verwalteten Fonds wird die Entwicklung des Fondsvermögens möglichst exakt an die vorgegebene Benchmark gekoppelt. Anlageentscheidungen werden hierbei im Wesentlichen durch Veränderungen der Benchmark bestimmt. Indexfonds bilden zum Beispiel einen bestimmten Index (z. B. Dax oder Dow Jones) möglichst detailgenau nach. Eine konkrete Auswahl von Papieren durch das Fondsmanagement findet nicht statt.


G

Gerichtsbarkeit

Die deutsche Rechtsprechung umfasst gemäß Art. 95 GG fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten, die die Rechtsordnung durch Rechtsprechung und Rechtspflege herstellen sollen:

Innerhalb dieser Gerichtsbarkeiten gibt es verschiedene Instanzen.

Daneben existieren spezialisierte Gerichte, wie beispielsweise das Bundespatentgericht, das für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts zuständig ist. Außerdem überprüft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsverstöße und schützt dadurch insbesondere die Grundrechte der Bürger.

Sämtliche in den Gerichtsbarkeiten tätige Richter:innen müssen unabhängig sein. Sie dürfen sich nicht beeinflussen lassen, sondern müssen stets nach Recht und Gesetz entscheiden. Ihre Unabhängigkeit ist durch Art. 97 GG garantiert.



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