Glossar
In diesem Glossar finden Sie häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen.
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AbgabenordnungDie Abgabenordnung (AO) regelt im deutschen Steuerrecht unter anderem
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ArbeitsgerichtsbarkeitKommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen Arbeitnehmern und -gebern, sind die Stellen der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Sie ist dreistufig aufgebaut: In erster Instanz urteilen die Arbeitsgerichte, während die Landesarbeitsgerichte über das Rechtsmittel der Berufung entscheiden und das Bundesarbeitsgericht über das Rechtsmittel der Revision. | ||
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BitcoinBitcoin (BTC) ist eine Kryptowährung, die 2009 entstand. Die Geldeinheiten (Bitcoins) werden dezentral in einem Computernetz geschöpft und verwaltet. Dieses Netzwerk wird aus Teilnehmern gebildet, die einen Bitcoin-Client ausführen und sich über das Internet miteinander verbinden (Peer-to-Peer-Netzwerk). Bitcoins können elektronisch beliebig zwischen Teilnehmern überwiesen werden. Ihr Besitz wird durch den Besitz kryptographischer Schlüssel nachgewiesen. Jede Transaktion wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet. Eine Zahlung kann nach Bestätigung durch das Netzwerk (10–60 Minuten) nicht widerrufen werden. Zur Durchführung einer Zahlung kann eine Gebühr abgeführt werden, wobei Zahlungen mit höheren Gebühren bevorzugt bestätigt werden. Nach Auffassung Bafin sind Bitcoins weder Geld, E-Geld, gesetzliches Zahlungsmittel noch Devisen oder Sorten. Die Bafin stuft Bitcoins stattdessen als „Rechnungseinheiten“ im Sinne des Kreditwesengesetz ein, d. h. als nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lautende Werteinheiten, die mit Devisen zumindest vergleichbar sind. | ||
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Eigenschreibweise: BaFin; von Duden empfohlen: Bafin) vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) sowie für den Wertpapierhandel (BAWe) in sich und führt diese seit dem 1. Mai 2002 weiter. Alle Investmentgesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bafin. Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht, unter dem Aspekt des Anlegerschutzes, die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. | ||
BundesausbildungsförderungsgesetzDas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat das Ziel, jungen Menschen (Studierende, Azubis) unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Studium oder eine Ausbildung zu ermöglichen. BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der Darlehensanteil wird nach Ende der Ausbildung in festen Raten zurückgezahlt. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und dem Vermögen ab. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten oft mehr Geld. So können Miete, Lebenshaltungskosten und Studienmaterialien gedeckt werden. BAföG wird normalerweise monatlich ausgezahlt. Es kann für die Dauer des regulären Studiums beantragt werden. Verlängerungen sind möglich, zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft oder Pflege von Angehörigen. Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt, das in der Regel an der Hochschule angesiedelt ist. Studierende müssen Angaben zu Studium, Einkommen, Vermögen und Familienverhältnissen machen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf ihr Konto. BAföG kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate beantragt werden, wenn die Frist eingehalten wird. Der BAföG-Antrag kann unter bafoeg-digital.de gestellt werden. Volltext: www.gesetze-im-internet.de | ||
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und RaiffeisenbankenDer Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist der Spitzenverband der genossenschaftlichen Kreditwirtschaft in Deutschland. Mitglieder sind alle Genossenschaftsbanken, genossenschaftliche Zentralbanken, die Unternehmen der genossenschaftlichen FinanzGruppe sowie die Prüfungsverbände der Gruppe. Website: www.bvr.de | ||
Bundesverband deutscher BankenDer Bundesverband deutscher Banken e. V. (BdB) vertritt die Interessen von 171 privaten Kreditinstituten und 21 FinTechs (Stand: März 2026) in Deutschland. Er wurde 1951 in Köln gegründet und sitzt heute in Berlin, Frankfurt und Brüssel. Seine Aufgabe ist die Lobbyarbeit für seine Mitglieder in Politik und Öffentlichkeit. Er stimmt sich mit anderen Verbänden ab (z. B. Die Deutsche Kreditwirtschaft). Zudem ist er Träger des Einlagensicherungsfonds. Website: bankenverband.de | ||
Business-to-BusinessBusiness-to-Business (B2B) beschreibt eine Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen. Ein Unternehmen steht mit einem anderen oder mehreren anderen Unternehmen in einer geschäftlichen Beziehung beziehungsweise kauft oder verkauft Waren oder Dienstleistungen. | ||
Business-to-ConsumerBusiness-to-Consumer (B2C) beschreibt eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Unternehmen und Privatpersonen (Konsumenten). | ||