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Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die deutsche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der führenden Förderbanken der Welt. Sie ist ein wichtiges Instrument der deutschen Entwicklungspolitik und unterstützt zahlreiche Projekte im In- und Ausland. Die KfW vergibt Kredite und Zuschüsse für verschiedene Bereiche wie beispielsweise den Umwelt- und Klimaschutz, die Gründung und Erweiterung von Unternehmen, die Finanzierung von Eigenheimen oder aber auch die Förderung von Bildung und Infrastruktur. Ziel der KfW ist es, die wirtschaftliche Entwicklung, den Umwelt- und Klimaschutz sowie die soziale Infrastruktur zu fördern.

Aufgaben der KfW

Wirtschaftsförderung Bereitstellung von Krediten, Bürgschaften und Eigenkapital für Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Exporten
Infrastrukturförderung Finanzierung des Baus und der Modernisierung von Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienen, Flughäfen und Häfen)
Umweltschutz und Klimaschutz Förderung von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz
Wohnungsbau und Städteentwicklung Unterstützung des Wohnungsbaus, insbesondere des sozialen Wohnungsbaus und der Modernisierung gebrauchter Immobilien
Bildungs- und Gesundheitsförderung Unterstützung von Bildungs- und Gesundheitsprojekten (z. B. Ausbau von Schulen und Kindergärten)
Entwicklungszusammenarbeit Förderung von Projekten in Entwicklungsländern, insbesondere im Bereich der Armutsbekämpfung, der Bildung, der Gesundheit und der Wasserversorgung.

Diese Aufgaben werden sowohl im Inland als auch im Ausland wahrgenommen.

Die KfW wurde am 18. November 1948 in Frankfurt am Main mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau Deutschlands und der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg zu unterstützen. In den Anfangsjahren konzentrierte sich die KfW hauptsächlich auf den Neuaufbau der Infrastruktur, wie beispielsweise Straßen, Brücken und Gebäude. Sie vergab Kredite zu günstigen Konditionen an Unternehmen und Kommunen, um ihnen den Wiederaufbau zu erleichtern. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 spielte die KfW eine wichtige Rolle im wirtschaftlichen Aufbau und der Modernisierung der neuen Bundesländer. Sie unterstützte unter anderem die Schaffung neuer Arbeitsplätze und investierte in den Ausbau der Infrastruktur.

Anteilseigner sind der Bund mit 80 Prozent und die Länder mit 20 Prozent. Rechtsgrundlagen für die KfW sind das KfW-Gesetz, die KfW-Verordnung sowie die Satzung der KfW. Die Rechtsaufsicht übt das BMF in Abstimmung mit dem BMWK aus. Für die Bankenaufsicht ist die Bafin zuständig. Als Anstalt des öffentlichen Rechts trägt der Bund die Anstaltslast, haftet also für alle Verbindlichkeiten der KfW. Diese Garantie ist auch der Grund dafür, dass das KfW-Rating dem Länderrating der Bundesrepublik Deutschland entspricht und mit der bestmöglichen Bonitätsnote (AAA) bewertet ist.

Weitere Informationen: kfw.de

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