Die deutsche Rechtsprechung umfasst gemäß Art. 95
GG fünf selbstständige Gerichtsbarkeiten, die die Rechtsordnung durch Rechtsprechung und Rechtspflege herstellen sollen:
Innerhalb dieser Gerichtsbarkeiten gibt es verschiedene Instanzen.
Daneben existieren spezialisierte Gerichte, wie beispielsweise das Bundespatentgericht, das für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts zuständig ist. Außerdem überprüft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsverstöße und schützt dadurch insbesondere die Grundrechte der Bürger.
Sämtliche in den Gerichtsbarkeiten tätige Richter:innen müssen unabhängig sein. Sie dürfen sich nicht beeinflussen lassen,
sondern müssen stets nach Recht und Gesetz entscheiden. Ihre Unabhängigkeit ist durch Art. 97 GG garantiert.