Finanzgerichtsbarkeit

Wer Ärger mit dem Finanzamt, den Hauptzollämtern oder den Familienkassen wegen Steuern, Zöllen oder Kindergeld hat, muss sich an die Finanzgerichtsbarkeit wenden. Sie ist zweistufig aufgebaut: In erster Instanz urteilen die Finanzgerichte, während der Bundesfinanzhof über das Rechtsmittel der Revision entscheidet.

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