Der Sozialgerichtsbarkeit obliegen Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherungssysteme. Sie ist bei Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Renten-, Unfall- oder Krankenversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung zuständig. Mit den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht umfasst sie drei Stufen.