Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Konto einer natürlichen Person, also einer Privatperson. Darauf sind monatlich Guthaben bis zur Pfändungsfreigrenze vor Pfändungen, also vor dem Zugriff von Gläubigern, geschützt. Bei der Pfändungsfreigrenze werden unter anderem Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt.