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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Eigenschreibweise: BaFin; von Duden empfohlen: Bafin) vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), für das Versicherungswesen (BAV) sowie für den Wertpapierhandel (BAWe) in sich und führt diese seit dem 1. Mai 2002 weiter. Alle Investmentgesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bafin. Die Bundesbehörde erteilt den Kreditinstituten die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb und überwacht, unter dem Aspekt des Anlegerschutzes, die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen und des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.

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