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Bundesausbildungsförderungsgesetz

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat das Ziel, jungen Menschen (Studierende, Azubis) unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Studium oder eine Ausbildung zu ermöglichen. BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der Darlehensanteil wird nach Ende der Ausbildung in festen Raten zurückgezahlt.

Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen der Eltern, dem eigenen Einkommen und dem Vermögen ab. Auch der Wohnort spielt eine Rolle. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten oft mehr Geld. So können Miete, Lebenshaltungskosten und Studienmaterialien gedeckt werden. BAföG wird normalerweise monatlich ausgezahlt. Es kann für die Dauer des regulären Studiums beantragt werden. Verlängerungen sind möglich, zum Beispiel bei Krankheit, Schwangerschaft oder Pflege von Angehörigen. Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt, das in der Regel an der Hochschule angesiedelt ist. Studierende müssen Angaben zu Studium, Einkommen, Vermögen und Familienverhältnissen machen. Die Auszahlung erfolgt direkt auf ihr Konto. BAföG kann auch rückwirkend bis maximal zwölf Monate beantragt werden, wenn die Frist eingehalten wird.

Der BAföG-Antrag kann unter bafoeg-digital.de gestellt werden.

Volltext: www.gesetze-im-internet.de

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