Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Ziel, die europäischen Staaten wirtschaftlich und politisch enger zu verknüpfen, sodass künftige Auseinandersetzungen nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen werden. Durch den Kalten Krieg rückten vor allem zunächst die westeuropäischen Staaten sicherheitspolitisch zusammen.
1951 gündete sich die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion), um die Produktion dieser beiden bedeutenden Rohstoffe einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen und somit ein Wettrüsten zwischen Frankreich und Deutschland zu verhindern. Gründungsmitglieder waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Die Behörde verfügte bereits über länderübergreifende Befugnisse, einen Ministerrat und eine beratende Versammlung.
1957 gründeten die beteiligten Staaten durch Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG, auch Euratom). Dadurch entstand ein gemeinsamer Markt für Arbeitskraft, Dienstleistungen, Güter und Kapital. Die Euratom hatte das Ziel, gemeinsam die Nutzung von Atomenergie für nichtmilitärische Zwecke zu erforschen.
Der Fusionsvertrag von 1967 legte die Organe von EGKS, EWG und EAG zusammen, die somit zu Organen der sogenannten Europäischen Gemeinschaft (EG) wurden.
Über den Vertrag von Maastricht (1992) wurde schlussendlich die Europäische Union (EU) begründet, die durch Verordnungen und Richtlinien zu einer Vereinheitlichung der nationalen Gesetzgebungen beitragen kann.
Das Ende des kalten Krieges ermöglichte nicht nur die Wiedervereinigung Deutschlands, sondern auch den Beitritt osteuropäischer Staaten zur EU. Heute besteht sie – nach dem Ausscheiden Großbrittaniens (Brexit) – aus 27 Mitgliedstaaten (Stand: 01.02.2020).