Bitcoin (BTC) ist eine Kryptowährung, die 2009 entstand. Die Geldeinheiten (Bitcoins) werden dezentral in einem Computernetz geschöpft und verwaltet. Dieses Netzwerk wird aus Teilnehmern gebildet, die einen Bitcoin-Client ausführen und sich über das Internet miteinander verbinden (Peer-to-Peer-Netzwerk). Bitcoins können elektronisch beliebig zwischen Teilnehmern überwiesen werden. Ihr Besitz wird durch den Besitz kryptographischer Schlüssel nachgewiesen. Jede Transaktion wird mit einer digitalen Signatur versehen und in einer öffentlichen, vom gesamten Netzwerk betriebenen Datenbank aufgezeichnet. Eine Zahlung kann nach Bestätigung durch das Netzwerk (10–60 Minuten) nicht widerrufen werden. Zur Durchführung einer Zahlung kann eine Gebühr abgeführt werden, wobei Zahlungen mit höheren Gebühren bevorzugt bestätigt werden.
Nach Auffassung Bafin sind Bitcoins weder Geld, E-Geld, gesetzliches Zahlungsmittel noch Devisen oder Sorten. Die Bafin stuft Bitcoins stattdessen als „Rechnungseinheiten“ im Sinne des Kreditwesengesetz ein, d. h. als nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lautende Werteinheiten, die mit Devisen zumindest vergleichbar sind.