ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder
ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat.
Zu den PEPs gehören unter anderem Staats- und Regierungschefs, Mitglieder von obersten Gerichtshöfen und Botschafter. Auch deren Familienangehörige und Ehepartner:innen zählen zu diesem Personenkreis.