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Politisch exponierte Person

Eine politisch exponierte Person (PeP) im Sinne der vierten EU-Geldwäscherichtlinie ist jede Person, die

  • ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder
  • ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat.

Zu den PEPs gehören unter anderem Staats- und Regierungschefs, Mitglieder von obersten Gerichtshöfen und Botschafter. Auch deren Familienangehörige und Ehepartner:innen zählen zu diesem Personenkreis.

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