Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ist eine gerichtliche Anordnung, mit der ein Gläubiger in die Forderungen des Schuldners vollstrecken kann, beispielsweise in sein Bankguthaben. Der Beschluss bewirkt gleichzeitig die Pfändung des Kontoguthabens und die Überweisung der Forderung an den Gläubiger. Damit wird die Bank verpflichtet, Guthaben nicht mehr an den Schuldner auszuzahlen, sondern an den Gläubiger.
Damit ein PfÜB erlassen werden kann, braucht der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. Diesen erhält er beispielsweise durch einen Vollstreckungsbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Ablauf:
Antrag beim Amtsgericht: Der Gläubiger reicht den Antrag ein und benennt die zu pfändende Forderung (z. B. Konto bei Bank XY).
Erlass des Beschlusses: Das Gericht prüft die formalen Voraussetzungen und erlässt den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Zustellung an den Drittschuldner: Der Beschluss wird dem Kreditinstitut zugestellt. Ab diesem Moment gilt, dass die Forderung gepfändet ist und das Kreditinstitut darf nicht mehr an den Schuldner auszahlen.
Zustellung an den Schuldner: Der Schuldner erhält ebenfalls eine Ausfertigung des Beschlusses.
Umsetzung durch das Kreditinstitut: Alle Konten werden sofort gesperrt und das Guthaben wird eingefroren.
Überweisung an den Gläubiger: Das Kreditinstitut zahlt die pfändbaren Beträge an den Gläubiger aus.